Haus- und Badeordnung

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Haus- und Badeordnung für die von der Regio Bäder GmbH betriebenen städtischen Hallen- und Freibäder

Die städtischen Hallen- und Freibäder werden von der Regio Bäder GmbH betrieben und sind öffentliche Einrichtungen, die der Förderung der Gesundheit, der sportlichen Betätigung sowie der Erholung und Freizeitgestaltung dienen. Ihre Benutzung richtet sich nach den folgenden Bestimmungen:

I. Allgemeine Bestimmungen

  1. Die Benutzungsordnung gilt für alle von der Regio Bäder GmbH betriebenen Bäder. Sie ist für alle Benutzer_innen verbindlich.
  2. Das Rechtsverhältnis zwischen Benutzer_in und Bad ist privatrechtlich ausgestaltet und richtet sich nach den Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches, soweit in dieser Benutzungsordnung keine abweichende Regelung getroffen ist.
  3. Den Anordnungen des Badepersonals ist Folge zu leisten. Der/die leitende Schwimmmeister_in oder seine/ihre Vertretung üben das Hausrecht aus.
  4. Das Rauchen ist grundsätzlich nicht gestattet, es sei denn, es stehen ausgewiesene Bereiche zur Verfügung. Dies gilt auch für elektrische Zigaretten. Das Mitführen, Rauchen sowie jeglicher Konsum von Cannabis sind in allen Bereichen der Bäder einschließlich der Freiflächen, verboten.

II. Öffnungszeiten und Zutritt

  1. Über die Öffnungszeiten wird in der Presse, auf der Homepage der Bäder und per Aushang in den Bädern informiert.
  2. Aus betrieblichen oder sportlichen Gründen (z. B. bei Schlechtwetterperioden, Bau- oder Revisionsarbeiten, Schulschwimmen, Veranstaltungen) kann das Schwimmbad ganz oder z. T. zeitweise geschlossen werden. Eine Erstattung des Eintrittspreises erfolgt in diesem Fall nicht.
  3. Der Einlass kann bei starkem Besucherandrang zeitweise verwehrt werden, um die Sicherheit zu gewährleisten. Darüber hinaus können in den Freibädern die Schwimm- und Wasserbecken bei Gewitter (Blitzgefahr) vom leitenden Aufsichtspersonal oder dessen Vertretung vorübergehend gesperrt werden. Eine Erstattung des Eintrittspreises erfolgt in diesem Fall nicht.
  4. Bei Veranstaltungen, Vereins- und Schulschwimmen ist der/die Verantwortliche des Vereins, der Schule oder des Veranstalters / der Veranstalterin für die Einhaltung der Haus- und Badeordnung verantwortlich.
  5. Die Wasserbecken sind spätestens 20 Minuten vor Betriebsende zu verlassen. Kassenschluss ist 1 Stunde vor Betriebsende.
  6. Menschen mit Behinderung und dem Merkzeichen B in ihrem Ausweis sind berechtigt, nach eigenem Ermessen eine Begleitperson mitzunehmen. Eine Pflicht zur Mitnahme einer Begleitperson besteht nicht. Kinder ab 7 Jahre dürfen ohne Begleitung die Bäder benutzten, wenn sie alleine schwimmfähig sind,- der Deutsche Schwimmpass vorliegt.
  7. Personen mit meldepflichtigen übertragbaren Krankheiten im Sinne des Bundesseuchengesetzes sind von der Benutzung ausgeschlossen. Das betrifft auch alkoholisierte Personen.
  8. Das Mitbringen von Tieren (Blindenhunde ausgenommen) ist nicht erlaubt.
  9. Die Benutzung eines Bades ist nur mit einer gültigen Eintrittskarte zulässig. Sie berechtigt, mit Ausnahme der Saisonkarten, nur zum einmaligen Besuch des Bades. Ermäßigte Eintrittskarten dürfen nur in Verbindung mit dem entsprechenden gültigen Berechtigungsausweis (z. B. Studierenden-/, Behindertenausweis usw.) verwendet werden.
  10. Tageskarten gelten am Tag des Lösens. Mehrfachkarten gelten ab dem Zeitraum des Lösens für drei (3) Jahre. Geldwertkarten sind unbegrenzt gültig. Bereits gelöste Karten werden nicht zurückgenommen.
  11. Erstattung der Kursgebühren sind bis nach der ersten Kursstunde möglich. Erstattet werden 80 % der Kursgebühren.
  12. Kurstickets (Schwimm- und Aquakurse) sind nur für die Dauer des Kurses gültig.
  13. Saisonkarten sind nicht übertragbar. Bei Verlust besteht kein Anspruch auf Ersatz der Saisonkarte.
  14. Die Nutzung eines Bades ohne Entrichtung des Eintrittsgelds oder der unberechtigte Eintritt mit einer Ermäßigten Karte wird mit einem kostenpflichtigen Haus- und Badeverbot geahndet, ggf. wird ein Strafantrag gestellt. Die Kosten belaufen sich derzeit jeweils auf 45,00 €.

III. Verhalten in den Bädern

  1. In den Bädern ist Badekleidung aus geeigneten Badetextilien ohne Baumwollanteil zu tragen. Hierzu zählen auch enganliegende Burkinis sowie Sonnenschutz-Badetextilien. Das Tragen von Unterwäsche unter jeglicher Badebekleidung ist nicht gestattet. Primäre Geschlechtsmerkmale müssen mit geeigneter Badebekleidung bedeckt werden. Babys und Kleinkinder haben in allen Schwimmbecken eine Badehose oder Badewindel zu tragen. Das Betreten der Bade- und Barfußbereiche mit Straßenbekleidung ist in den Bädern nicht gestattet.
  2. Die Badeanlagen und Einrichtungen sind pfleglich zu behandeln und dürfen nicht verunreinigt werden. Papier-, Speise- und sonstige Abfälle sind in die dafür vorgesehenen Abfallbehälter zu werfen.
  3. Die Benutzung der Schwimmbecken darf nur nach gründlicher Körperreinigung erfolgen.
  4. Die Benutzung der angebotenen Einrichtungen (z. B. Sprunganlagen, Spiel- und Sportgeräte) erfordert Rücksicht und Umsicht. Sprünge in das Nichtschwimmerbecken sind nicht erlaubt. Bewegungsspiele und Sport sind – auch ohne Bälle und sonstige Geräte – nur innerhalb der dafür ausgewiesenen Bereiche zugelassen.
  5. Die Benutzung der Sprunganlage erfolgt auf eigene Gefahr. Das Wippen ist nicht gestattet. Beim Springen ist darauf zu achten, dass der Sprungbereich frei ist, nur eine Person das Sprungbrett betritt
    der Sprungbereich unmittelbar nach dem Sprung verlassen wird.
  6. Ob eine Anlage zum Springen freigegeben wird, entscheidet das zuständige Aufsichtspersonal.
  7. Personen, die Schwimmhilfen benutzen, dürfen sich nicht im Schwimmer- und Springerbecken aufhalten. In den Wasserbecken dürfen Schwimmflossen oder Tauchermasken nur mit Zustimmung des aufsichtsführenden Badepersonals verwendet werden.
  8. Bei Rutschbahnen sind die Hinweise auf den Tafeln an den Anlagen zu befolgen.
  9. Die Benutzung von Musikinstrumenten, Tonwiedergabe- oder Fernsehgeräten ist nicht gestattet.
  10. Behälter und Gegenstände aus Glas dürfen im gesamten Schwimmbad und in der Sauna nicht benutzt werden. Hiervon können die gastronomischen Bereiche ausgenommen sein.
  11. Fundsachen sind an das Personal abzugeben. Fundsachen werden nach den gesetzlichen Bestimmungen behandelt.
  12. Bei Verlust von Garderobenschlüsseln ist eine Gebühr von 45,00 € zu bezahlen.
    Die Garderobenschränke in den Freibädern können mit Vorhängeschlössern verschlossen werden. Diese können mitgebracht, gekauft oder gegen Gebühr gemietet werden. Beim Verlassen des Bades sind die Garderobenschränke geöffnet und leer zu hinterlassen, andernfalls werden die Schlösser durch das Badepersonal geöffnet und entfernt. Der Inhalt des Schrankes wird als Fundsache behandelt. Entfernte Schlösser werden nicht aufbewahrt und nicht ersetzt.
  13. Die Benutzung der Saunen ist nur mit einem ausreichend großen Badetuch gestattet. Vor Benutzung des Sauna-Tauchbeckens ist der Körper zu reinigen. Die Liegen im Ruheraum dürfen nur mit Bademantel oder einem umhüllenden Badetuch benutzt werden. Mitgebrachte Sauna-Aufgussmittel sowie Körperpflegemittel (zum Einreiben) sind nicht gestattet. Aufgüsse dürfen nur vom Saunapersonal vorgenommen werden. Saunakabinen dürfen nur ohne Bekleidung (also auch ohne Badekleidung) benutzt werden.
  14. Das Personal des Bades übt gegenüber allen Besucher_innen das Hausrecht aus. Besucher_innen, die gegen die Haus- und Badeordnung verstoßen, können vorübergehend oder dauernd vom Besuch des Bades ausgeschlossen werden. In solchen Fällen wird das Eintrittsgeld nicht erstattet.
  15. Fotografieren und Filmen ist grundsätzlich verboten.
  16. Das Mitbringen und Benutzen von Elektro-, Holzkohle-, Gas und/ oder Einweggrills ist untersagt.
  17. Das Essen und Trinken ist in den Duschen, Schwimmbecken und den Beckenumgängen aus hygienischen Gründen nicht gestattet.
  18. In den Dusch- und Umkleideräumen ist das Haarefärben sowie Maniküre und Pediküre nicht gestattet.

IV. Haftung

  1. Die Badegäste benutzen die Bäder einschließlich ihrer Einrichtungen auf eigene Gefahr, unbeschadet der Verpflichtung der Betreiberin, die Bäder und Einrichtungen in einem verkehrssicheren Zustand zu erhalten.
  2. Die Betreiberin oder ihre Erfüllungsgehilfen haften für Personen,- Sach- oder Vermögensschäden nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Dies gilt auch für die auf den Parkplätzen des Bades abgestellten Fahrzeuge.
  3. Diese Haftungsbeschränkung unter Ziff. IV. 2 gilt nicht, soweit bei Schäden an privat genutzten Sachen nach dem ProdHaftG oder in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit oder der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten oder des Fehlens zugesicherter Eigenschaften für vertragstypisch vorhersehbare Schäden zwingend gehaftet wird.

V. Ausnahmen

Die Haus- und Badeordnung gilt für den allgemeinen Badebetrieb. Bei Sonderveranstaltungen kann von dieser Haus- und Badeverordnung Abstand genommen werden, ohne dass es einer besonderen Aufhebung der Haus- und Badeordnung bedarf.

Zusätzliche besondere Bestimmungen für das Loretto-Damenbad

  1. Kindern (männlich) ist der Zutritt bis 3 Jahre in Begleitung einer volljährigen Frau erlaubt.
  2. Der Aufsichtsdienst kann durch männliches Personal durchgeführt werden.
  3. Ballspiele sind im Damenbad nicht gestattet.

VI. Inkrafttreten

Die Benutzungsordnung gilt ab dem 01.01.2017
Freiburg i. Br., den 01.01.2017

Die Geschäftsführung der Regio Bäder GmbH

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